Feinstaubbelastung allerorten in Hannover

  • Veröffentlicht am: 2. April 2006 - 15:06

Das Land Niedersachsen zögert den vorgeschriebenen Luftreinhalteplan für Hannover seit langem hinaus. Angesichts der großflächigen Betroffenheit der Südstadt erreichte eine Klage der dortigen Bezirksratsfraktion nun immerhin, dass ein Datum für die Vorlage des Plans festgesetzt wurde.

Zur Erinnerung: Seit 2002 ist die EU-Richtlinie, die aus 1996 stammt, in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) übersetzt und damit nationales Recht. Zuständig für den Vollzug sind die Bundesländer. § 47 BImSchG sieht u. a. vor, dass die Behörde bei Überschreitung der Grenzwerte einen Luftreinhalteplan aufzustellen hat, der die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen festlegt. Bereits wenn auch nur die Gefahr besteht, dass die Grenzwerte überschritten werden, muss die Behörde einen Aktionsplan aufstellen, der festlegt, welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind. Die Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung der Pläne zu beteiligen, und die Pläne müssen zugänglich sein.

Während in anderen Bundesländern Luftreinhaltepläne erstellt wurden, geschah dies in Niedersachsen bisher für keine Kommune. Da es hier um die Gesundheit der Bevölkerung geht, reichte die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult im August letzten Jahres Klage ein, um das Land Niedersachsen endlich zum Handeln zu veranlassen.

Nach einer Ausarbeitung des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim ergeben sich in Hannover fünf großräumige Überschreitungsbereiche (Nord, Mitte, West, Südost und Südwest), die bei einer gesamtstädtischen Maßnahmeplanung gemeinsam angesprochen werden sollten. Für die Einwohner/-innen des Stadtteils Südstadt-Bult ist der Überschreitungsbereich Südost maßgeblich, der sich ellipsenförmig vom Schiffgraben im Norden zum Stadtteil Bult im Osten, im Süden bis zur Sallstraßenmitte und als Endpunkt zum Friedrichswall hin erstreckt. Hauptauslöser ist der Verkehr auf der Marienstraße, wobei die Emissionen großflächig ausstrahlen in die verkehrsberuhigten Straßen ohne Durchgangsverkehr.

Am 24. Januar fand die mündliche Verhandlung statt. Vertreter/-innen der HAZ, NP und Bild-Zeitung waren anwesend, ebenso eine Reporterin des NDR 1 - Radio Niedersachsen. Diese Medien berichteten auch. Der vorsitzende Richter deutete an, dass die Klage wegen des Formfehlers, das Begehren nicht zuerst bei der Behörde vorgetragen zu haben, wenig Aussicht auf Erfolg habe. Allerdings ging das Gericht auf den Zeitpunkt zur Vorlage des Luftreinhalteplans für Hannover ein und erreichte vom Klagegegner die Zusage: Juni 2006. Dies ist als erheblicher Erfolg zu werten.

Zehntausende Menschen sterben in Deutschland wegen der Feinstaubbelastung vorzeitig, verlieren also Lebenszeit. Eine Wende in der Verkehrspolitik wäre angesagt.

Interessiert Sie diese Problematik? Oder haben Sie ein anderes Anliegen, bei dem wir uns für Sie einsetzen können? Dann wenden Sie sich an Waltraud Tegtmeyer, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult, Telefon 881256, Telefax 881281, E-Mail WaltraudTegtmeyer@T-Online.de. Sie können auch an unseren Stadtteilgruppentreffen teilnehmen, die immer um 19:30 Uhr am letzten Dienstag eines jeden Monats (nächstesmal am 18. April) in der DRK-Begegnungsstätte Sonnenweg 29 a (durch die Hofeinfahrt gehen) stattfinden. Hier sind Sie als Gäste und völlig unverbindlich stets willkommen.